Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der sexOrama c/o J. Wicki, Postfach 6475, 6000 Luzern 6 CH (im nachfolgenden sexOrama genannt) und den Teilnehmern am Partnerprogramm im nachfolgenden "Partner" genannt.
1. Jeder Partner bestätigt mit seiner Anmeldung bei sexOrama, diese AGB gelesen zu haben und sie anzuerkennen.
2. sexOrama ist berechtigt, Teilnehmer welche diese AGB nicht beachten ohne Vorankündigung vom System auszuschließen.
3. sexOrama behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Partner verpflichten sich, diese AGB in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Die sexOrama hat das Recht, die Partner in geeigneter Weise (Email) von Änderungen dieser AGB zu informieren und die geänderten Bedingungen den Partnern zugänglich zu machen.
4. Sollte ein Partner mit der aktuellsten Version der AGB nicht einverstanden sein, ist er verpflichtet, die Teilnahme zu beenden, indem er diese per Email unverzüglich kündigt und die ihm überlassenen HTML – Codes unverzüglich von seiner Website entfernt.
5. Sofern der Partner seine Teilnahme nicht beendet, gelten die geänderten Bedingungen mit dem Eingang der Änderungsmitteilung beim Partner als akzeptiert.
6. sexOrama stellt dem Partner die Inserate-Plattform zur Verfügung, um auf einer Provisionsbasis von generell 40 % an der Vermittlung von kostenpflichtigen Inseraten beteiligt zu werden. Die Abrechnung mit dem Endkunden (User) erfolgt durch die Maxcom AG. Die Auszahlung der entstandenen Provisionen gegenüber den Partnern erfolgt durch sexOrama im Auftrag des Partners.
7. Um an den Partnerprogrammen teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer beim Partnerprogramm von sexOrama anmelden. Jeder Partner erhält ein eigenes Konto in dem seine persönlichen bzw. Firmendaten gespeichert werden um eine Umsatzzuordnung zu den einzelnen Partner zu ermöglichen.
8. Die vom Partner bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Zugangsdaten, ermöglichen ihm den Zugang zum geschlossenen Bereich von sexOrama. Hier kann der Partner unter dem zur Verfügung stehenden Promtion-Marterial auswählen und dies beliebig einsetzen. Nach der Erfolgreichen Anmeldung ist das Partnerprogramm sofort aktiviert und alle getätigten Umsätze werden entsprechend der Provisionsvereinbarung von 40 % für Deluxe-Inserate und 10 % von vermittelten Partner, automatisch auf das Onlinekonto des Partners verbucht. Die Auszahlung der erwirtschafteten Provisionen erfolgt nach Beantragung durch den Parnter. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50,- CHF.
9. Die Anmeldung am sexOrama System ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Partners in das sexOrama System besteht nicht. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Partnerprogramm unterliegt der sexOrama.
10. Die Teilnahme am System startet mit Freischaltung der persönlichen Zugangsdaten. Die Weitergabe oder Veröffentlichung der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist verboten.
11. Die Teilnahme am System ist jederzeit und ohne Begründung beiderseitig kündbar. Restprovisionsanspruche werden im vereinbarten Zeitraum ausgeglichen.
12. Die Anmeldung mit falschen Dokumenten oder unter falschem Namen sowie die Erschleichung von Leistungen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem System.
13. Erhält sexOrama von einer unerlaubten Handlung des Partners Kenntnis, oder von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, gestattet der Partner der die Weitergabe aller personenbezogenen Daten an die Ermittlungsbehörden aufgrund richterlicher Anordnung sowie an denjenigen, der behauptet, durch die unerlaubte Handlung verletzt zu sein.
14. sexOrama wird auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen durch den Partner freigestellt, die gegen die sexOrama im Zusammenhang mit Handlungen erhoben werden, die vom Partner zu verantworten sind.
15. Der Partner hat die sexOrama unverzüglich von jeder widerrechtlichen Nutzung und Inanspruchnahme des sexOrama Systems in Kenntnis zu setzen.
16. Der Partner verpflichtet sich, seinen Zugang zu den Diensten der sexOrama, insbesondere sexOrama, nicht an Dritte zu überlassen. Der Partner haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch. Der Partner hat nach Erhalt der Zugangsdaten diese sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
17. Der Partner sichert eine rechtmäßigen Nutzung der Dienste der sexOrama, insbesondere sexOrama zu. Er versichert im Rahmen der Nutzung, keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu verbreiten, sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrechte) zu verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von illegalen Inhalten.
18. Es ist untersagt, selber Inserate einzutragen die dem eignen Partnerkonto gutgeschrieben werden. Desweiteren ist es untersagt, firmenintern einen Parnter zu vermitteln.
19. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Bestimmungen, ist die sexOrama berechtigt, den verantwortlichen Partner ohne vorherige Zustimmung unwiderruflich von der Nutzung des Angebots auszuschließen.
20. Jegliche Ansprüche seitens des Partners gegen die sexOrama verfallen in dem oben genannten Falle sofort. Die sexOrama kann in einem derartigen Fall für den ihr entstandenen Aufwand Schadensersatz verlangen und behält sich in Zusammenhang mit rechtswidrigem Verhalten rechtliche Schritte gegen den jeweiligen Partner vor.
21. Für Links und Inhalte evt Partner-Seiten sind die jeweiligen Partner verantwortlich. Der Partner verpflichtet sich mit Anmeldung an dem System, ihre Seiteninhalte entsprechend der derzeit gültigen Gesetzgebung und Rechtssprechung des jeweiligen Landes oder Staats zu gestalten und zu befolgen. Die "Nettikette" ist einzuhalten.
22. Auf den Webseiten des Partners dürfen keinerlei jugendgefährdende Inhalte frei zugänglich sein, dies muss in der Gestaltung der Websites berücksichtigt sein. Die Verantwortlichkeit zum Schutze der Jugend liegt auf Seiten des Website-Betreibers.
23. sexOrama ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich.
24. sexOrama distanziert sich von allen sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalten, welche über einen Link der Partner - Websites erreichbar sind.
25. Die Anmeldung und Teilnahme an dem sexOrama System erfolgt für den Partner ausschließlich über das Portal www.sexOrama.ch. Sämtliche Provisionsgutschriften und Abrechnungen erfolgen ebenso über das sexOrama System. Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung sämtliche geforderten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Änderungen der erforderlichen Daten wird der Partner der sexOrama umgehend mitteilen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Partner sämtliche für ihn hieraus entstehenden Nachteile selbst zu verantworten und zu tragen.
26. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf den Internetseiten der sexOrama aufgenommenen Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Systems erforderlich ist.
27. Der Partner ist durch diese AGB über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Partner stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
28. Der Abrechnungszeitraum für Provisionen beträgt jeweils einen vollen Kalendermonat. Die Auszahlungen erfolgen zum 18. des Folgemonats in Form einer Überweisung oder eines Checks.
29. Die Erreichbarkeit von sexOrama und deren Server kann die sexOrama nicht zu jederzeit gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es u. U. zu einer Überlastung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass ein Zugriff kurzfristig nicht möglich ist. Die sexOrama bemüht sich, die Systemkapazitäten den jeweiligen Anforderungen anzupassen, kann jedoch einen ständigen Zugang nicht gewährleisten. Die sexOrama gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer festgelegten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgen kann.
30. Die sexOrama haftet bei Zahlungsunfähigkeit eines an das System angeschlossenen Werbepartners nicht für Provisions-, Ersatz- oder sonstige Forderungen, welche durch Aufwendungen für den Werbepartner entstanden sind.
31. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, wird Luzern (CH) vereinbart.
32. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht davon berührt. |